Anbieterwechsel bei der Unfallversicherung – Darauf sollten Sie achten

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Eine private Unfallversicherung ist wertvoll, und man kann sie jährlich wechseln wie die Kfz-Versicherung. Bei der Anbietervielfalt kann sich das lohnen. Es sind lediglich die Kündigungsfristen und der Ablauf des Versicherungsjahres zu beachten. Weiterlesen »

Woran erkenne ich eine gute Unfallversicherung

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Eine private Unfallversicherung schützt bei jedem Unfall vor den finanziellen Folgen von Invalidität, und sie muss nicht teuer sein. Damit ist sie dem gesetzlichen Schutz, der nur den Arbeits- oder Schulbereich umfasst, deutlich überlegen. Die große Produktvielfalt macht den Vergleich allerdings recht komplex.

Qualitätsüberprüfung der Leistungen

Um sich für die richtige Unfall-Police zu entscheiden, sollte der Versicherungsnehmer zunächst die zugesicherten Leistungen im Falle von Invalidität analysieren und dann die Bedingungen, unter denen die Versicherung zahlt. Als Faustregel gelten 100.000,- Euro Versicherungssumme, die für Männer schon bei einem Beitrag von unter 100,- Euro jährlich zu erreichen sind. Als Unfall gilt dabei jedes plötzliche, von außen auf den Betreffenden einwirkende Ereignis, aber auch Verletzungen durch eigene Kraftanstrengung, wie sie im Sport häufig geschehen. Krankheiten hingegen sind nicht versichert, Arbeitsunfälle schon. In diesem Fall könnten sogar private und gesetzliche Unfallversicherung gleichzeitig zahlen. Andererseits sind damit risikoreiche Berufsgruppen oder Extremsportler schwerer, auf jeden Fall teurer und manchmal gar nicht zu versichern. Wenn ein Unfall geschieht, ist die rechtzeitige Schadensanzeige bei der Versicherungsgesellschaft sehr entscheidend, der Arzt muss innerhalb der nächsten vier Tage konsultiert werden.

Die Gliedertaxe

Für die Leistungen selbst haben die Versicherer die sogenannte Gliedertaxe entwickelt, die feste Prozentsätze für den Verlust eines Körperteils vorsieht. Und hier zeigen sich die Unterschiede zwischen einzelnen Versicherern am deutlichsten. Das Reglement dieser Gliedertaxe hat sich im Laufe der Zeit zwischen den Gesellschaften ausdifferenziert. So kann der Verlust eines Zeigefingers von einer Versicherung mit 10, von der nächsten mit 20 Prozent beziffert werden. Andere Beeinträchtigungen fallen bisweilen gar nicht darunter wie zum Beispiel der Verlust von Geschlechtsorganen. Einige Berufe wiederum wie Musiker oder Ärzte können sich gerade gegen den Verlust von Fingern speziell versichern. Ein ärztliches Gutachten kann ebenfalls hinzugezogen werden. In jedem Fall gilt: Auf die Ausgestaltung der Police für den Leistungsfall kommt es an.


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